…”Local Business Referral Representatives”. Ihre Aufgabe ist es, lokale Geschäfte zu fotografieren und Eckdaten einzugeben. Daraufhin informieren sie Google und sobald der Ladeninhaber den Eintrag bestätigt, bekommt ein “Representative” 10 US-Dollar – pro Eintrag. Diese Aktion wird momentan nur in den Vereinigten Staaten durchgeführt.
“Google will, dass Menschen auch durch Landkarten und somit ihre Nachbarschaft googeln. Wenn Googles Angebot detailliert genug ist, wird es Nutzer und Anzeigenkunden finden.
Wenn sich das durchsetzt, entsteht hier ein ganz neuer Werbemarkt: So etwas wie Kontextanzeigen, die Google heute schon neben Suchergebnissen präsentiert, für die physische Wirklichkeit. Und dieser Werbemarkt erscheint Google sehr lukrativ: “Anzeigen auf Mobilgeräten sind doppelt so profitabel wie nicht-mobile, weil sie personalisierter sind”, sagte Google-Geschäftsführer Eric Schmidt im Mai auf einer Konferenz.” (Quelle: Spiegel Online)
Schön. Wenn wir Glück haben, wird auch bald Europa von akribischen Business-Blockwarts durchstreift… Rechtlich heikel erscheint mir der Schritt, dass ein Geschäft ohne die Einwilligung des Ladeninhabers fotografiert und beschrieben wird. Natürlich wird Google die Anzeige nicht ohne die schriftliche Genehmigung des Geschäftsinhabers freischalten, doch die Informationen hat der Konzern dann trotzdem in der Tasche. Ob die nicht freigegebenen Informationen über Geschäfte dann in der Google-Kartei gespeichert werden? In Deutschland sehr heikel. Das wäre doch mal ein schöner Fall für Jurablog.org…
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