Ein Wärter in einem französischen Gefängnis will beobachtet haben, wie eine Anwältin Sex mit ihrem Häftling hatte. Seinen Aussagen zufolge “kniete die 57jährige Frau vor dem Stuhl ihres 25jährigen Klienten”. Sollten diese Vorwürfe stimmen, hat die Anwältin ihre Funktion als “Rechtsbeistand” wohl eher weit ausgelegt. Wegen “sexueller Zuschaustellung” muss sich die Dame jetzt vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert einen Monat Haft auf Bewährung, eine Geldstrafe und drei Monate Berufsverbot für die Anwältin. Dem Klienten, der seine Strafe für Totschlag verbüßt, droht nun Haftverlängerung.
Beide bestreiten die Vorwürfe.
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