In der Bild am Sonntag äußert sich Franz Müntefering über das Verhältnis von Ost und West in Deutschland. Manche Ostdeutsche seien skeptisch – “nicht gegenüber den Inhalten des Grundgesetzes, aber sie sagen: ‘Eigentlich war doch vorgesehen, dass es nach der Einheit eine gemeinsam erarbeitete Verfassung gibt, deshalb hat die Bundesrepublik ja nur ein Grundgesetz’”. Diese Bürger sagten: “Ihr habt uns Euer Grundgesetz einfach übergestülpt, anstatt eine gemeinsame Verfassung zu schaffen.” Der SPD-Vorsitzende spricht sich dafür aus, diesen Zustand aufzuarbeiten.
Doch was ist es, was Herr Müntefering in unserem Grundgesetz “aufarbeiten” möchte? Will er etwa das in der DDR-Verfassung verankerte Recht auf Arbeit einführen? Die Aussagen Münteferings sind wohl eher ein Politikum, das im Lichte des anstehenden Wahlkampfes zu bewerten sind. Dafür spricht vor allem, dass seine Forderung grundlegende Inhalte vermissen lässt.
Die Stimmen der anderen:
Das Compyblog sieht das ähnlich, Wahlkampf statt inhaltlicher Bereicherung.
Die Mediaclinique kann sich mit dem Gedanken einer neuen Verfassung ebenfalls nicht anfreunden, schießt mit ihren Interpretationen jedoch am Ziel vorbei. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es in der Tat ein “Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz”, in seiner Anfangsphase auch “Antidiskriminierungsgesetz” genannt. Ein “GleichSCHALTUNGSgesetz” (!?!) gibt es glücklicherweise seit Ende der nationalsozialistischen Diktatur nicht mehr. Zweifelhaft ist auch die Aussage: “Eigentlich sind wir doch längst gleich, wenn Münte behauptet, die DDR war ‘ein System, das die Freiheit Andersdenkender mit Füßen getreten hat’”.
Ein JA zu unserem Grundgesetz verpackt Killefit in einem schönen Sprachbild – “(…) [Hätte ich das Bedürfnis danach], könnte ich meine Verfassung bestimmt auch noch verbessern. Aber warum sollte ich die Gesamtkonstruktion ändern?”
Was genau an einem neuen Grundgesetz “2.0” sein soll erschließt sich mir nicht, aber vielleicht hat der ein oder andere eine Erklärung?
Titelfoto von Sebastian Bergmann, veröffentlicht unter einer CC-Lizenz.
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Hi, hier meine Sätze:
“Haben wir noch nicht genug Gleichbehandlungs- und Gleichschaltungs-Gesetze, Leistungs-, Individualitäts- und Meinungs-Minimierungsgesetze? Jetzt auch noch die Verfassung außer Kraft setzen?”
Man muß nicht bei jedem Wort an NS-Gedankengut erinnern!
Vor dem Satz “Eigentlich sind wir doch längst gleich, wenn Münte behauptet, die DDR war “ein System, das die Freiheit Andersdenkender mit Füßen getreten hat”.”,
den Du kritisierst, steht:
“Unsere Verfassung ist doch längst ausgehölt genug durch Vorratsdatenspeicherung für schlechte Zeiten, Trojaner, Schere-im-Journalisten-Kopf und Internetsperren aus den abstrusesten Motiven der bürgerlichen Freiheitsberaubung und politischen Machtabsicherung.”
Zusammen mit diesem Satz wird der erste glaube ich ein wenig klarer.
Die Forderung von Herrn Müntefering ist mehr als berechtigt. Nach nun 60 Jahren sollten die Deutschen in freiem Willen sich eine Verfassung geben und das unter alliiiertem Besatzungsrecht entstandene Grundgesetz ersetzen. Das Grundgesetz hat seine Aufgabe gut erfüllt, aber es hatte nur provisorischen Charakter und war nie auf Dauer angelegt. Es hatte immer den gemeinsamen freiheitlichen einzig verfassungsgebenden Geist aller Deutschen anerkannt, der ihm als Grundlage fehlte.
Durch diesen Schritt würden die Deutschen damit endgültig die letzten Symbole Nachkriegs-Ära beenden.