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Trojaner – eigentlich bekannt als Schadsoftware. Ein Begriff aus dem Wortfeld Computervirus. Ursprünglicher Zweck eines Trojaners ist es, einen fremden Computer auszuspionieren. Meist unbemerkt wird eine kleine Datei, die den Trojaner enthält, auf dem Zielcomputer eingeschleust. Meist sind dies E-Mail-Anhänge wie Fotos oder Videos; der Kreativität des Verbreiters der Schadsoftware sind dabei keine Grenzen gesetzt. Der Name Trojaner ist eine Anlehnung an das Trojanische Pferd, das in der großen Sage des klassischen Altertums als List zur Eroberung Trojas eingesetzt wurde.

Seit einigen Jahren bedienen sich auch deutsche Strafverfolgungsbehörden diesem elektronischen Trojanischen Pferd und spähen Computer von Verdächtigen aus. Es gibt wohl verschiedene Arten dieser “Bundestrojaner” oder “Staatstrojaner”, wie sie mittlerweile im Volksmund genannt werden. Ein nun bekannt gewordener ist beispielsweise der “Screenshot-Trojaner”, der alle auf dem Zielcomputer ablaufenden Vorgänge mit Screenshots dokumentiert und so potentielles Beweismaterial sicherstellt.



Großes Aufsehen in der Presse erregte in den letzten Tagen die Meldung, dass der Chaos Computer Club die staatliche Spionagesoftware “geknackt” habe. Auf Basis dieser Nachricht flammten in den Medien die alten Diskussionen über das Verhältnis solcher intimer Ermittlungen und des Persönlichkeitsrechtes, insbesondere des Schutzes der individuellen Privatsphäre, wieder auf. Ganz besonders heikel erscheint in diesem Zusammenhang, dass mit den Bundestrojanern nicht nur Schwerstkriminelle ausgespähtwurden, sondern sie anscheinend auch zur Überwachung von weniger schwerwiegenden Delikten Verdächtigter eingesetzt wurden.

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