Im Prozess zwischen dem amerikanischen Medienkonzern Viacom gegen Google als Eigentümer von YouTube hat ein US-Bundesrichter Mitte 2008 angeordnet, dass Google die Daten aller Nutzer an Viacom herausgeben soll, die jemals ein Video auf YouTube angesehen haben.
Grundlage sind sogenannte “Log-Dateien” – dies sind Dateien, die von Rechnern im Internet in einem elektronischen Logbuch gespeichert werden und Auskunft über die Anmeldezeiten von Nutzern gibt, verwendete Browser und Betriebssystem, die IP-Adresse und im Falle von YouTube natürlich auch, welche Videos sie sich angesehen haben.
Viacom, zu dem auch das Filmstudio DreamWorks und das Musiksendernetzwerk MTV gehören, wolle nach eigener Stellungnahme lediglich herausfinden, ob Videos, die Schutzrechte verletzen attraktiver seien als andere. Es gehe nicht darum, einzelne Nutzer zu ermitteln und diese zu verklagen.
Datenschützer laufen gegen diese Entscheidung Sturm. Bereits seit Jahren versuchen sie, Politiker und die Öffentlichkeit dafür zu sensibilisieren, welche Gefahren von den Datenbergen der Internetfirmen wie Google ausgehen. Der Suchmaschinengigant speichert bekannterweise auch sämtliche Suchanfragen, die bei ihnen gestellt werden – mit Datum, IP-Adresse und dem gesuchten Begriff.
Diese Ängste zu zerstreuen ist unter anderem die Aufgabe der Mitarbeiter des in Berlin neu eingerichteten Lobby-Büros von Google. Dass vertrauliche Daten nicht immer vertraulich bleiben können, zeigt der Verlauf dieses Prozesses.






