Störerhaftung im IT-Recht
Die Störerhaftung ist durch allgemeine Vorschriften im Bereich des Sachenrechts (§ 1004 BGB) sowie des Verwaltungsrechts geregelt. Nach der Störerhaftung kann derjenige, der – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Vor allem für das IT-Recht hat die Störerhaftung an Relevanz gewonnen:
So könnte sich eine Störerhaftung für Hyperlinks ergeben. Eine solche Haftung setze allerdings voraus, dass der Störer die ihm zumutbaren Prüfpflichten verletzt hat. Der Umfang solcher Prüfpflichten ist jedoch grundsätzlich eingeschränkt – er erstrecke sich nicht unbedingt auf externe Webseiten und müsse immer in Güterabwägung mit den Regelungen der Meinungs- und Pressefreiheit aus Art 5 Abs. 1 GG gesehen werden. Verschärfte Prüfpflichten greifen jedoch, sobald der potenzielle Störer durch eine Abmahnung adressiert wurde. Eine pauschale Haftung für Hyperlinks lehnen deutsche Gerichte nach weitgehend übereinstimmender Rechtsprechung allerdings ab.
In einem jüngst entschiedenen Fall machte eine Firma geltend, dass ihr Urheberrecht im Rahmen eines offenen Netzwerks verletzt wurde – der Inhaber des offenen Netzwerks sei”Störer”. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im Berufungsverfahren allerdings entschieden, dass bei einem offenen WLAN keine automatische “Störerhaftung” eintritt:
Gegen das Urteil legte der Beklagte Berufung ein. Und mit Entscheidung vom 1. Juni hob daraufhin nun das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt das vorausgegangene Urteil auf. Die Richter verneinten dabei die sogenannte Störerhaftung des Beklagten. Selbst wenn ein Teil der Rechtsprechung eine anlassunabhängige Überwachungspflicht des Anschlussinhabers etwa für Familienangehörige annehme, gehe eine uneingeschränkte Haftung des WLAN-Anschlussinhabers zu weit. Denn letztlich müsse der Betroffene damit für das vorsätzliche Verhalten beliebiger Dritter einstehen, die mit ihm in keinerlei Verbindung stünden. Die Störerhaftung erfordere die vorausgegangene Verletzung von Prüfungspflichten. Solche Prüfungspflichten bestünden für den Anschlussinhaber aber überhaupt erst dann, wenn ihm konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen Dritter bekannt seien, argumentieren die Richter des OLG Frankfurt.
(OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 1.7.2008, Aktenzeichen 11 U 52/07).
Diese Entscheidung ist insofern wichtig, als dass eine Bestätigung der Störerhaftung für offene Netzwerke die wachsende Bewegung für freie offene Netzwerke (“Freifunk”) wegen rechtlichen Risiken praktisch unterbunden hätte.
Vimeo
“Vimeo” ist eine Videoplattform. Was sie vom Branchenführer Youtube unterscheidet ist vor allem die Einfachheit und Übersichtlichkeit. Auch ein gewisses persönliches Flair macht diese Plattform sehr sympathisch. Diese persönliche Beziehung ergibt sich nicht nur durch das einfache Design oder das Blog, sondern auch durch die Liebe zu Details (“Number of Vimeo Staff with awesome beard“). Vimeo ist eine sehr ansprechende Alternative zu Youtube und den anderen Platzhirschen. Auch netzpolitik.org bedienen sich Vimeo – vielleicht könnte es ja auch eine gute Alternative für Star-Blogger Robert Basic sein, der sich ja seit der Veröffentlichung einer “Live-Irak-Krieg-Serie” von amerikanischen Soldaten von Youtube verabschiedete…
Netzneutralität
Zwei demokratische Abgeordnete des US-amerikanischen Repräsentantenhauses haben mit dem “Internet Freedom Preservation Act” einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Netzneutralität erzwingen soll.
Pünktchen & Anton
…auf vagabundierendem Streifzug im weltweiten elektronischen Gehirn. Auf der Suche nach nichts bestimmtem lotse ich mich selbst durch die Glasfaser-Synapsen. Nach nichts suchend aber auf Designinspiration hoffend. Und siehe da, es gibt sie, die regelmäßig gepflegten, schönen, übersichtlichen Seiten. Seiten mit Persönlichkeit. Charme… – naja, das geht vielleicht zu weit. Wie auch immer, Balauue.org ist so eine Seite. Nice, wobei mir der Name nicht wirklich einleuchten will – vielleicht hilft mir ja jemand auf die Sprünge?
Irgendwie erinnert mich das Design an die alten Themes von Tokiopunk und Nasendackel – die wohl unter den schönsten Themes deutschsprachiger Blogs sind. Weggerockt ist wohl ein Projekt aus derselben Feder bzw. ein Gemeinschaftsprojekt mit ein paar Freunden. Auch schön, es geht ja schließlich um Musik…

Sind Sie fit im Internet? Nutzen Sie das “WebZweiNull” mit all seinen Vorzügen? Einer davon ist das “Social Bookmarking”. Viele kennen es, viele machen es – doch der Großteil der Internetnutzer ist noch etwas träge, wenn es um die Integration neuer Techniken in die eigene Arbeitsweise geht.